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Teilhabeplanung/Inklusion

Kommunale Teilhabe- und Inklusionsprozesse müssen nach dem Prinzip ‚Teilhabe statt Fürsorge’ mit einer lebensraumbezogene Herangehensweise umgesetzt werden, denn viele Themenbereiche wie Infrastruktur, Mobilität, Interessenvertretung, Inklusion in Kindertagesstätte und Schule sowie schlicht die grundlegende Akzeptanz, Toleranz und Offenheit der Mitbürger, Arbeitgeber, Dienstleister etc. liegen weitgehend in Verantwortung und Gestaltungsspielraum der Kommunen und Landkreise.

Innovativ am Vorgehen des BASIS-Instituts ist, dass der Schwerpunkt der Herangehensweise auf intensiver Beteiligung und Umsetzung von kommunalen Maßnahmen liegt und nicht auf einer reinen Bestands- und Bedarfsanalyse von Einrichtungen und -leistungen vor Ort. Es gilt also im Rahmen der Teilhabeplanung nicht nur, die bestehenden Unterstützungs-strukturen der Behindertenhilfe und darauf bezogene Bedarfe aufzuzeigen, sondern Barrieren in verschiedenen Lebensbereichen zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Abbau zu erarbeiten. Dabei werden die Handlungsfelder stets unter Berücksichtigung der jeweiligen Behinderungsarten bearbeitet.

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